Wer braucht welches Funkzeugnis?
Unterschieden wird - wie auch bei den beiden
Sportbootführerscheinen - in See- und Binnenschifffahrt.
Die beiden
Seefunkzeugnisse für die Sportschifffahrt im See- und Küstenbereich heißen
UKW-Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate/SRC) und
Allgemeines Funkbetriebszeugnis
(Long Range Certificate/LRC).
Das
SRC berechtigt zur weltweiten Nutzung von UKW-Funkanlagen des Seefunkdienstes. Es ist
ausreichend für Funkverkehr auf Yachten in der küstennahen Fahrt.
Das
LRC berechtigt zur uneingeschränkten Nutzung aller Seefunkfrequenzen (Grenzwelle,
Kurzwelle, UKW, Satelliten) und ist erforderlich für Funkverkehr auf Yachten, die größere
Strecken über offene See zurück legen und die entsprechenden Funkgeräte mitführen. Beide
Funkzeugnisse sind unbefristet und international gültig.
Für die europäische Binnenschifffahrt ist das
UKW-Binnenschifffahrtsfunkzeugnis (UBI) notwendig.
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