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Wer braucht welches Funkzeugnis?

Unterschieden wird - wie auch bei den beiden Sportbootführerscheinen - in See- und Binnenschifffahrt.
Die beiden Seefunkzeugnisse für die Sportschifffahrt im See- und Küstenbereich heißen UKW-Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate/SRC) und Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate/LRC).
Das SRC berechtigt zur weltweiten Nutzung von UKW-Funkanlagen des Seefunkdienstes. Es ist ausreichend für Funkverkehr auf Yachten in der küstennahen Fahrt. Das LRC berechtigt zur uneingeschränkten Nutzung aller Seefunkfrequenzen (Grenzwelle, Kurzwelle, UKW, Satelliten) und ist erforderlich für Funkverkehr auf Yachten, die größere Strecken über offene See zurück legen und die entsprechenden Funkgeräte mitführen. Beide Funkzeugnisse sind unbefristet und international gültig.
Für die europäische Binnenschifffahrt ist das UKW-Binnenschifffahrtsfunkzeugnis (UBI) notwendig.

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