Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausbildung
Die Yachtschule Eichler, Finkenwerder, Steendiek 43, 21129 Hamburg,
bildet aus, gemäß den Kursbeschreibungen des jeweils gebuchten Kurses.
Die Teilnahme am Unterricht beschränkt sich im Regelfall auf die
übliche Dauer eines Kurses. Praktischer Segelunterricht soll in einer
Zeit von maximal vier Monaten absolviert sein. Wegen der besonderen
Sportrisiken wird der Abschluss einer Unfall- / Haftpflichtversicherung
empfohlen.
Die Yachtschule Eichler ist haftpflichtversichert. Das Betreten der
Steganlagen und fremdem Gelände geschieht auf eigene Gefahr - eine
Haftung der Eigentümer und der Segelschule ist ausgeschlossen.
Für persönliches Eigentum haftet jeder KursteilnehmerIn selbst.
Schuldhaft verursachte Schäden müssen vom KursteilnehmerIn ersetzt
werden. Eine Haftung der Segelschule ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Den Anordnungen von Ausbildern, insbesondere
beim praktischen Unterricht, ist unbedingt Folge zu leisten. Die
Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist spätestens zum dritten
Kurstag zu bezahlen. Bei Kursgebühren über Euro 600,- kann die Zahlung
in drei Raten erfolgen - 1. Rate bei der Anmeldung, 2. Rate innerhalb
von vier Wochen, 3. Rate innerhalb von weiteren vier Wochen. Bei
Rücktritt von der Teilnahme an einem Kurs findet keine Rückerstattung
statt. Auch bei Rücktritt vom Kursbesuch ist die volle Kursgebühr zu
bezahlen. Bei gleichzeitiger Anmeldung von mindestens drei Personen
ermäßigt sich die jeweilige Kursgebühr um 10%.
Seetörns
Bei Stornierungen bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn sind 50% des
Reisepreises fällig. Im Zeitraum danach ist die volle Törngebühr zu
entrichten. Ein Ersatzbucher anstelle des Angemeldeten kann zu gleichen
Vertragsbedingungen gestellt werden.
Ich / Wir nehmen an einem Segeltörn teil, der an Bord aktive Mitarbeit
jedes einzelnen bei allen anfallenden Arbeiten erfordert. Insbesondere
durch Erfordernisse guter Seemannschaft kann es zu einem veränderten
Törnverlauf kommen. Schweres Wetter kann ein Befahren der Nordsee
unmöglich machen. Eine derartige Änderung oder Beschränkung im
Törnverlauf berechtigt nicht zu Minderungsansprüchen. Anordnungen des
Schiffsführers werde ich /wir Folge leisten. Ich erkläre für mich und
alle von mir angemeldeten Personen, daß wir an keiner ansteckenden
Krankheit leiden und mindestens fünfzehn Minuten in offener See
schwimmen können.